Das ist keine Rechtsberatung, sondern die Betreiber-Perspektive, mit der ich KI in meinem eigenen Business einsetze. Die KI selbst haftet nie, sie ist keine Person. Macht sie im Betrieb einen Fehler, haftet gegenüber deinen Kunden in aller Regel dein Betrieb, meist über den Vertrag nach § 280 BGB. Gegen den Hersteller der KI-Software hilft das neue Produkthaftungsgesetz, das für Produkte ab dem 9. Dezember 2026 auch Software erfasst, aber nur Menschen mit Schäden an Körper, Gesundheit, nicht rein beruflich genutzten Sachen und privaten Daten, nicht deinem Betrieb. Eigene KI-Haftungsregeln der EU gibt es nicht: Die Kommission hat den Vorschlag für eine KI-Haftungsrichtlinie im Oktober 2025 zurückgenommen. Die praktische Antwort ist deshalb eine Regel: Was nach außen geht, gibt ein Mensch frei.
Ich bin Entwickler, kein Anwalt. Stand der Quellen ist der 31.10.2026. Welche Aufgaben eine KI-Rolle allein erledigen darf, steht in Was darf eine KI-Führungsrolle entscheiden?. Weitere Grundlagen sammle ich auf der Seite KI-Grundlagen.
KI-Haftung im Unternehmen: wer wem gegenüber haftet
Gegenüber deinen Kunden haftet dein Betrieb
Die meisten KI-Fehler treffen Kunden: ein falsches Angebot, eine falsche Auskunft, eine Mail an den falschen Empfänger. Hier gilt § 280 Abs. 1 BGB:
„Verletzt der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis, so kann der Gläubiger Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Schuldner die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.“
Der zweite Satz ist der wichtige: Nicht der Kunde muss dir ein Verschulden nachweisen, sondern du musst darlegen, dass du die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hast. Dass er so gemeint ist, zeigt § 619a BGB, der für Arbeitnehmer „abweichend von § 280 Abs. 1“ eine eigene Beweisregel trifft. Zu vertreten hast du nach § 276 BGB Vorsatz und Fahrlässigkeit, und fahrlässig handelt, „wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt“.
Dazu kommt § 278 BGB: Das Verschulden der Personen, „deren er sich zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit bedient“, hast du wie eigenes zu vertreten. Schickt dein Mitarbeiter eine falsche KI-Antwort ungeprüft an den Kunden, ist das dein Fehler. Eine KI ist keine Person im Sinne dieses Wortlauts, und ob § 278 BGB trotzdem auf sie passt, sagt das Gesetz nicht ausdrücklich. Nach meiner Lesart ändert das wenig, denn dann bleibt die Frage nach deiner eigenen Sorgfalt: welches Werkzeug, wofür, und ob jemand das Ergebnis prüft, bevor es rausgeht.
Ein Beispiel: Angenommen, ein KI-Assistent nennt einem Kunden eine Lieferfrist, die dein Betrieb nicht halten kann, und der Kunde hat dadurch einen Schaden. „Die KI hat das geschrieben“ ist dann keine Verteidigung, die Antwort kam von deinem Betrieb.
Ohne Vertrag bleibt das Deliktsrecht. § 823 Abs. 1 BGB schützt „das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen“. Ein reiner Geldverlust steht nicht in dieser Liste, deshalb ist bei typischen KI-Fehlern gegenüber Kunden nach meiner Lesart meist der Vertrag der Weg.
Haftet der KI-Anbieter? Die neue Produkthaftung für Software
Die EU hat die Produkthaftung mit der Richtlinie (EU) 2024/2853 neu geregelt. Nach Art. 4 Nr. 1 ist auch Software ein Produkt. Erwägungsgrund 13 nennt ausdrücklich „KI-Systeme“: Auch „Anbieter von KI-Systemen im Sinne der Verordnung (EU) 2024/1689“ sollen als Hersteller gelten, egal ob die Software lokal läuft oder als Cloud-Dienst kommt. Umsetzen mussten die Mitgliedstaaten nach Art. 22 „bis zum 9. Dezember 2026“.
Deutschland hat das getan: mit dem Gesetz zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts vom 22. Oktober 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 321). Sein Artikel 1 ist ein neues Produkthaftungsgesetz, das am 9. Dezember 2026 in Kraft tritt, am selben Tag tritt das alte von 1989 außer Kraft. Für Produkte, die bis einschließlich 8. Dezember 2026 in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen wurden, gilt nach § 23 weiter das alte Recht.
Was das neue Gesetz für KI bedeutet:
- Software ist Produkt (§ 2 Abs. 1 Nr. 3), ausgenommen freie und Open-Source-Software, „die außerhalb einer Geschäftstätigkeit entwickelt oder bereitgestellt wird“.
- Lernende Systeme zählen mit. Für die Frage nach dem Fehler zählt nach § 7 Nr. 3 auch die Fähigkeit eines Produkts, „nach dem Inverkehrbringen oder der Inbetriebnahme weiter zu lernen oder neue Funktionen zu erwerben“.
- Beweise werden leichter. Das Gericht kann die Offenlegung von Beweismitteln anordnen (§ 19). Ist der Nachweis „aufgrund der technischen oder wissenschaftlichen Komplexität übermäßig schwierig“, kann genügen, dass der Fehler wahrscheinlich ist (§ 20 Abs. 3).
Die Grenze steht in § 1 Abs. 1. Ersetzt wird nur der Schaden „einer natürlichen Person“: an Körper oder Gesundheit, an Sachen, sofern sie nicht „ausschließlich für berufliche Zwecke“ verwendet werden, und an Daten, „die nicht für berufliche Zwecke verwendet werden“. Den Umsatz, den dich eine falsche KI-Antwort kostet, holst du also nicht über die Produkthaftung vom Anbieter zurück. Dafür bleibt dein Vertrag mit dem Anbieter, und den liest du, bevor du dich darauf verlässt.
Die KI-Haftungsrichtlinie ist zurückgenommen
Neben der Produkthaftung hatte die Kommission am 28.09.2022 eine Richtlinie „zur Anpassung der Vorschriften über außervertragliche zivilrechtliche Haftung an künstliche Intelligenz“ vorgeschlagen, COM(2022) 496. Sie kam nicht: Im Amtsblatt vom 6.10.2025 (C/2025/5423) steht der Vorschlag auf der Liste der zurückgenommenen Vorschläge. Einen neuen Vorschlag zur KI-Haftung hat die Kommission seitdem nicht veröffentlicht (Amtsblatt-Katalog, Stand 31.10.2026).
Was die KI-Verordnung damit zu tun hat
Die KI-Verordnung (EU) 2024/1689 enthält nach meiner Lesart keinen eigenen Schadensersatzanspruch, beschreibt aber, was Sorgfalt beim KI-Einsatz heißt. Am deutlichsten in Art. 26, den Pflichten der Betreiber von Hochrisiko-KI-Systemen, in der Fassung der Verordnung (EU) 2026/1744. Absatz 2 lautet:
„Die Betreiber übertragen natürlichen Personen, die über die erforderliche Kompetenz, Ausbildung und Befugnis verfügen, die menschliche Aufsicht und lassen ihnen die erforderliche Unterstützung zukommen.“
Dazu kommen Verwendung nach Betriebsanleitung (Abs. 1), Überwachung (Abs. 5) und das Aufbewahren der Protokolle für mindestens sechs Monate (Abs. 6). Art. 26 gilt nach Art. 113 Buchst. c in der geänderten Fassung erst ab dem 2. Dezember 2027 für Hochrisiko-Systeme nach Anhang III und ab dem 2. August 2028 für solche nach Anhang I. Hochrisiko sind nach Anhang III etwa Systeme, die Bewerbungen sichten oder filtern, oder solche für die Kreditwürdigkeitsprüfung natürlicher Personen. Ein Chat-Assistent für Angebote und Mails ist es in der Regel nicht.
Für fast jeden Betrieb gilt dagegen schon jetzt Art. 4, die KI-Kompetenz. Was er seit der Neufassung verlangt, steht in KI-Kompetenz nach AI Act: Mitarbeiter schulen. Den Überblick über die ganze Verordnung gibt der Beitrag zur KI-Verordnung.
Und der Mitarbeiter, der die KI bedient hat?
Gegenüber dem Kunden haftet dein Betrieb. Ob du dir den Schaden intern zurückholen kannst, ist eine andere Frage. Nach § 619a BGB muss der Arbeitnehmer nur Ersatz leisten, „wenn er die Pflichtverletzung zu vertreten hat“. Die Arbeitsgerichte haben die Haftung zusätzlich begrenzt: Laut Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 21.05.2015, 8 AZR 116/14) haften Arbeitnehmer nach den Grundsätzen seines Großen Senats „nur für vorsätzlich verursachte Schäden in vollem Umfang“, „bei leichtester Fahrlässigkeit dagegen überhaupt nicht“. Dazwischen entscheidet der Einzelfall. Klare Regeln für den KI-Einsatz sind deshalb vor allem dein eigener Schutz.
Ob deine Haftpflicht- oder Cyber-Versicherung Schäden aus dem KI-Einsatz abdeckt, steht in deinen Bedingungen. Frag deinen Makler schriftlich und beschreib, wofür ihr KI einsetzt und wer prüft.
Die praktische Antwort: Freigaberegeln, der Mensch entscheidet
Alle Wege oben führen zur Frage, ob dein Betrieb sorgfältig war. Die beantwortest du am besten, bevor etwas passiert. In meinem Betrieb arbeite ich dafür mit drei Stufen, und in jeder Personalakte steht, was frei ist, was nur nach Freigabe läuft und was nie. Die dritte Stufe heißt „Nur nach Freigabe“: „Geld, alles, was das Haus verlässt, Verträge, Zusagen und Abwägungen ohne Regel. Hier bereitet er nur vor.“
Die Freigabe ist ein Wortlaut, kein Gefühl: „Mach mal fertig“ ist keine Freigabe, erst ein klares „versende“ oder „stell online“, notiert mit Wortlaut und Zeitpunkt. Sonja schreibt Mails in meinem Ton, ich lese und schicke ab. Und Ersteller und Prüfer sind nie dieselbe Instanz.
Das schließt Fehler nicht aus. Aber zwischen KI und Kunde steht immer ein Mensch, der das Ergebnis gesehen hat, und das lässt sich später zeigen. So setzt du es auf:
- Liste, wo KI Ergebnisse erzeugt, die Kunden oder Dritte erreichen: Mails, Angebote, Auskünfte, Website-Texte.
- Leg fest, was nur nach Freigabe rausgeht: alles mit Geld, Fristen, Zusagen oder rechtlicher Wirkung.
- Mach die Freigabe nachweisbar: wer, wann, mit welchem Wortlaut.
- Lass prüfen, wer nicht erstellt hat. Wie eine zweite KI dabei vorprüfen kann, steht in LLM as a Judge.
- Lies die Haftungsklauseln im Vertrag mit deinem KI-Anbieter und in deinen Kundenverträgen. Änderungen gehören zum Anwalt.
Welche Aufgaben in welche Stufe gehören, steht in Was darf eine KI-Führungsrolle entscheiden?. Wie du Fehler der KI erkennst, bevor sie rausgehen, in KI-Halluzinationen erkennen und reduzieren.
Häufige Fragen
Haftet die KI selbst?
Nein. Eine KI ist keine Person und kann weder Schuldner noch Beklagter sein. Es haften Menschen und Unternehmen: dein Betrieb gegenüber deinen Kunden, der Hersteller der Software nach dem Produkthaftungsgesetz und dein Anbieter nach eurem Vertrag.
Gilt die neue Produkthaftung für Software schon?
Nein. Das neue Produkthaftungsgesetz tritt am 9. Dezember 2026 in Kraft. Für Produkte, die bis einschließlich 8. Dezember 2026 in Verkehr gebracht wurden, gilt das alte Gesetz weiter.
Kann ich die Haftung gegenüber Kunden per Vertrag ausschließen?
Teilweise, nie für Vorsatz (§ 276 Abs. 3 BGB). In allgemeinen Geschäftsbedingungen verbietet § 309 Nr. 7 BGB zum Beispiel, die Haftung für Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit oder für grobes Verschulden auszuschließen oder zu begrenzen. Formulier solche Klauseln mit einem Anwalt. Was KI bei Verträgen leisten kann, steht in Verträge mit KI prüfen: was geht, was nicht.
Muss ein Mensch jede KI-Antwort prüfen?
Eine allgemeine Pflicht dazu steht weder im BGB noch in der KI-Verordnung. Für Hochrisiko-Systeme verlangt Art. 26 KI-VO ab Dezember 2027 bzw. August 2028 menschliche Aufsicht. Für alles andere ist die Prüfung vor dem Versand der einfachste Weg, die Sorgfalt zu zeigen, nach der § 280 BGB fragt.
Wie du weitermachst
Nimm dir eine Stunde und geh die fünf Schritte oben für die KI-Werkzeuge durch, die ihr heute schon nutzt. Markier alles, was ohne Freigabe zu Kunden geht, und stell es auf Freigabe um. Wie du solche Freigaberegeln für deine eigenen KI-Mitarbeiter festlegst, klären wir in den wöchentlichen Calls meiner deutschsprachigen Community Claude Practitioners, mit deinen eigenen Fällen.