Kostenlos und frei nutzbar sind zwei verschiedene Fragen, und die zweite entscheidet, ob du das fertige Bild überhaupt verwenden darfst. Einen Gratiszugang haben die meisten großen Anbieter, sie begrenzen aber jeweils etwas anderes. Google liefert Bilder aus den Gemini Apps ohne Abo in 1K statt in 2K und lässt auf der Gratis- und der Pro-Stufe ein sichtbares Wasserzeichen im Bild, das Gemini-Funkeln. Microsoft Designer ist kostenlos nutzbar, ist laut Microsofts eigener Hilfeseite aber „licensed for personal, non-commercial use". Adobe nennt für Firefly tägliche Gratis-Generierungen ohne Plan und schreibt über die eigenen Modelle: „Outputs from Adobe Firefly AI models are safe for commercial use." Midjourney hat derzeit weder in Discord noch auf der Website eine Testversion, und wer in einem Unternehmen mit mehr als einer Million US-Dollar Jahresumsatz arbeitet, braucht laut den Midjourney-Bedingungen einen Pro- oder Mega-Plan, um die erzeugten Bilder zu besitzen. Dazu kommt die dritte Frage, die dir kein Anbieter beantwortet: ob an einem rein generierten Bild überhaupt ein Urheberrecht entsteht. Das Bundesministerium der Justiz schreibt dazu in seinem FAQ von März 2024, rein KI-basierte Inhalte genössen keinen urheberrechtlichen Schutz. Alle Angaben in diesem Beitrag: Stand September 2026.
Ich erzeuge KI-Bilder nicht als Selbstzweck, sondern als Zulieferung: als B-Roll in einem Reel, als Hintergrund für eine Grafik. Sie landen bei mir deshalb nicht in einem Ordner, sondern in einem Schnitt, und die Generierung selbst ist ein Kostenpunkt, den ich freigebe, bevor eine größere Serie läuft. Alles, was ich zu KI im Arbeitsalltag sammle, steht auf der Seite KI; wie die Rollen bei mir verteilt sind, steht in Meine KI-Belegschaft, und wie ich entscheide, was überhaupt abgegeben wird, in Welche Aufgaben du an KI abgeben kannst.
Kostenlos heißt eines von drei Dingen
Bevor du Werkzeuge nach Serientreue, Text im Bild und Deutsch vergleichst, lohnt es sich, die drei Sorten „kostenlos" auseinanderzuhalten. Sie fühlen sich beim ersten Bild gleich an und unterscheiden sich ab dem zwanzigsten deutlich.
- Dauerhafte Gratisstufe mit Deckel. Du darfst weiter erzeugen, aber das Ergebnis ist beschnitten: kleinere Auflösung, sichtbares Wasserzeichen, Tageslimit. Das ist der Fall bei den Gemini Apps.
- Kontingent, das sich verbraucht. Credits oder Boosts, die monatlich oder täglich nachlaufen. Ist das Kontingent leer, wird es langsamer oder es geht nicht weiter, bis der Zeitraum neu beginnt. Das ist das Modell von Adobe Firefly und von Microsoft.
- Offene Modellgewichte auf der eigenen Hardware. Keine Gebühr an einen Anbieter, dafür Rechenzeit, Strom und Einrichtung auf deiner Seite. FLUX.1 [schnell] von Black Forest Labs steht unter Apache 2.0, also auch für kommerzielle Zwecke offen. Beim Schwestermodell FLUX.1 [dev] gilt eine Lizenz für nicht kommerzielle Anwendungen.
Am nächsten kommt „ohne Anmeldung" die dritte Sorte: Ist das Modell einmal heruntergeladen, läuft die Erzeugung lokal ohne Dienstkonto. Der Download selbst hängt an der Plattform und ihren Zugangsbedingungen. Die Dienste der großen Anbieter setzen dagegen meist ein Konto voraus. Altersgrenzen kommen dort obendrauf: Googles Hilfeseite nennt für die Bilderzeugung in den Gemini Apps mindestens 13 Jahre und für die Bildbearbeitung mindestens 18 Jahre.
Was die Gratisstufen begrenzen
Stand aller Angaben in dieser Tabelle: September 2026. Preise, Stufen, Wasserzeichen und Lizenzbedingungen ändern sich häufig, prüf sie vor einer Entscheidung beim Anbieter nach.
Drei Beobachtungen zu dieser Tabelle. Erstens: Die Auflösung ist die unauffälligste Grenze und im Zweifel die teuerste. Ein Bild in 1K reicht für ein Reel meist aus, für ein Druckprodukt oder ein großes Website-Motiv wird es knapp. Zweitens: Ein Wasserzeichen ist nicht nur Optik. Das sichtbare Gemini-Funkeln sagt jedem, der das Bild sieht, woher es kommt, und Google setzt es nach eigener Ankündigung genau dafür ein: damit die Bilder leichter als KI-erzeugt zu erkennen sind. Drittens: Wer ein Kontingent hat, plant anders. Bei zehn Versuchen pro Motiv ist ein Tageslimit schneller erreicht, als es beim ersten Prompt aussieht.
Was die Bedingungen zur kommerziellen Nutzung sagen
Hier trennen sich die Anbieter deutlicher als bei den Funktionen, und hier steht die Antwort selten auf der Startseite.
Microsoft Designer ist der klarste Fall. In der offiziellen FAQ steht: „Designer is licensed for personal, non-commercial use with your Microsoft account." Das ist eine Aussage über Designer, nicht über jedes Microsoft-Produkt mit einer Bildfunktion. Wer damit ein Kundenprojekt bebildern will, prüft also vorher die passenden Nutzungsbedingungen, auf die Microsoft von dieser Seite aus verweist.
Adobe Firefly geht den umgekehrten Weg und wirbt genau damit. Adobe schreibt, die Ergebnisse der Firefly-Modelle seien „safe for commercial use", und begründet das mit dem Trainingsmaterial aus lizenzierten und gemeinfreien Inhalten. Das ist eine Herstellerangabe, kein Gerichtsurteil, und sie sagt nichts darüber aus, was du in das Bild hineinschreibst oder hineinlädst.
Midjourney knüpft das Eigentum an den Plan. Die Bedingungen sagen, du besitzt die erzeugten Assets „to the fullest extent possible under applicable law", eingeschränkt durch die Pflichten aus dem Vertrag und die Rechte Dritter. Für Unternehmen ab einer Million US-Dollar Jahresumsatz ist ein Pro- oder Mega-Plan die Voraussetzung dafür.
Offene Modelle hängen ganz an ihrer Lizenz. FLUX.1 [schnell] steht unter Apache 2.0 und ist damit auch kommerziell offen, FLUX.1 [dev] nicht. Die Community License von Stability AI erlaubt die kommerzielle Nutzung, solange der Jahresumsatz unter einer Million US-Dollar bleibt; darüber verlangt Stability eine Enterprise-Lizenz.
Google regelt auf der Hilfeseite zur Bilderzeugung vor allem Auflösung, Altersgrenzen und den Hinweis, keine fremden Urheber- oder Persönlichkeitsrechte zu verletzen, und verweist im Übrigen auf die Nutzungsbedingungen. Wer Gemini-Bilder geschäftlich einsetzt, liest die deshalb selbst, statt sich auf eine Zusammenfassung zu verlassen.
Kennzeichnung: was in einem generierten Bild steckt
Die Anbieter markieren ihre Ergebnisse inzwischen mit Verfahren, die du nicht siehst. Google gibt an, dass alle mit Googles Werkzeugen erzeugten Medien ein unmerkliches SynthID-Wasserzeichen tragen; das sichtbare Funkeln auf der Gratis- und der Pro-Stufe kommt obendrauf und entfällt laut Googles Ankündigung vom 20. November 2025 für Ultra-Abos und im Entwicklerwerkzeug AI Studio. Microsoft setzt für Bilder aus den Designer-Bearbeitungsfunktionen auf Content Credentials nach dem C2PA-Standard, die sich auf contentcredentials.org auslesen lassen. OpenAI beschreibt in seinem Hilfeartikel, dass Bilder aus ChatGPT C2PA-Metadaten bekommen, dass diese Metadaten von Plattformen, Bearbeitungsprogrammen oder Dateikonvertierungen entfernt werden können und dass deshalb ergänzend ein SynthID-Wasserzeichen eingebettet wird.
Auf der Plattformseite kennzeichnet Meta Inhalte mit dem Hinweis „AI info", wenn branchenübliche Marker erkannt werden oder wenn jemand beim Hochladen selbst angibt, dass KI im Spiel war. Für geringfügige Änderungen wie Zuschneiden oder Farbkorrektur setzt Meta den Hinweis nach eigener Beschreibung nicht.
Rechtlich kommt seit dem 2. August 2026 Artikel 50 der KI-Verordnung dazu. Die Pflicht, synthetische Bilder maschinenlesbar zu markieren, richtet sich an die Anbieter der KI-Systeme, nicht an dich als Anwender. Für Systeme, die vor diesem Datum auf dem Markt waren, nennt die EU-Kommission eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026. Eine eigene Offenlegungspflicht trifft dich als Anwender vor allem bei Deepfakes, und die Markierungspflicht greift laut Kommission nicht, wenn das System nur eine unterstützende Funktion bei üblicher Bearbeitung übernimmt.
Wem gehört ein KI-Bild
Das Bundesministerium der Justiz beantwortet die Frage in seinem FAQ „Künstliche Intelligenz und Urheberrecht" vom März 2024 so: „Geschützte Werke im Sinne des Urheberrechtsgesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen eines Menschen. Rein KI-basierte Inhalte genießen daher keinen urheberrechtlichen Schutz." Eine Urheberschaft des Nutzers komme „allenfalls" in Betracht, wenn die Software lediglich Hilfsmittel sei und im Entstehungsprozess von untergeordneter Bedeutung. Und weiter: „Es ist somit im Einzelfall abzugrenzen, ob ausreichender Einfluss auf die konkrete Formgestaltung in der Hand des Menschen verbleibt oder nicht." Das Dokument ist von März 2024 und damit älter als der Stand dieses Beitrags; das BMJ selbst schreibt darin, es setze sich dafür ein, ergebnisoffen zu prüfen, ob KI-Erzeugnisse einen angepassten Rechtsrahmen brauchen. Wo diese Grenze im Einzelfall liegt, ist also offen, und dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung.
Praktisch heißt das zweierlei. Erstens: Fehlt dem rein generierten Bild ein eigener Urheberrechtsschutz, lässt sich daraus kein Exklusivrecht ableiten. Du kannst also niemandem verbieten, ein sehr ähnliches Bild einzusetzen. Zweitens: Umgekehrt folgt aus dem fehlenden Schutz keine freie Nutzungserlaubnis. Ob du ein Bild verwenden darfst, entscheidet sich an anderer Stelle, an den Bedingungen des Dienstes, wie das Beispiel Microsoft Designer oben zeigt, und an den Rechten Dritter. Das BMJ weist darauf hin, dass bei der Nutzung eines KI-Ergebnisses zu prüfen ist, ob vorbestehende Werke darin erkennbar sind, und dass Persönlichkeitsrechte verletzt sein können, wenn ein Bild den Anschein erweckt, ein authentisches Abbild einer Person zu sein. Ein generiertes Logo, ein erkennbares fremdes Motiv oder ein Gesicht, das jemandem gehört, bleiben heikel, egal welcher Dienst das Bild ausgegeben hat.
Wo so ein Bild bei mir landet
Ein einzelnes KI-Bild ist bei mir kein Ergebnis, sondern ein Baustein. Der Schnitt läuft über Eddi, meinen KI-Mitarbeiter für Video: Er bekommt Rohmaterial und ein Skript und liefert ein fertiges, technisch geprüftes Video zurück, mit Untertiteln, Overlays und im Format 9:16. Er arbeitet über die Kommandozeile mit ffmpeg, einem lokal laufenden Whisper-Modell und Remotion, er dreht nicht selbst, und er überschreibt kein Rohmaterial. Für KI-Bildgenerierungen gilt bei ihm dieselbe Regel wie für das Veröffentlichen: Sie laufen nicht ohne meine Freigabe, weil sie Geld kosten. Wie er arbeitet und wo seine Grenze liegt, steht auf seiner Seite Eddi. Welches Programm den Schnitt drumherum macht, habe ich in KI-Videoschnitt-Software im Vergleich durchgegangen.
Der Unterschied, auf den es ankommt, ist derselbe wie beim Video: Ein erzeugtes Bild ist Material, ein fertiges Reel ist ein Arbeitsergebnis. Dazwischen liegt die Arbeit, die niemand im Prompt unterbringt.
Häufige Fragen
Kann man KI-Bilder ohne Anmeldung erstellen?
Ohne Konto bleibt vor allem der lokale Weg über offene Modellgewichte, etwa FLUX.1 [schnell] unter Apache 2.0. Die Dienste der großen Anbieter setzen meist ein Konto voraus, schon wegen der Altersgrenzen: Google nennt für die Bilderzeugung in den Gemini Apps 13 Jahre, für die Bildbearbeitung 18 Jahre. Ein lokales Modell kostet dafür Einrichtung und Rechenleistung.
Darf ich kostenlos erzeugte KI-Bilder kommerziell nutzen?
Das hängt am Dienst, nicht am Preis. Microsoft schreibt für Designer ausdrücklich „personal, non-commercial use". Adobe gibt für die Firefly-Modelle an, die Ergebnisse seien für den kommerziellen Einsatz sicher. Midjourney knüpft den Besitz an den Plan und ab einer Million US-Dollar Umsatz an Pro oder Mega. Prüfe die Bedingungen des Dienstes, den du benutzt, bevor das Bild auf eine Kundenseite geht.
Gibt es KI-Bilder ohne Einschränkungen?
Nicht bei den gehosteten Diensten. Google entfernt laut eigener Hilfeseite Bilder, wenn die Systeme einen möglichen Verstoß gegen die Richtlinien erkennen, und die anderen Anbieter haben ebenfalls Nutzungsrichtlinien. Ein lokal laufendes Modell nimmt dir die Prüfung des Anbieters ab, nicht die rechtliche Verantwortung: Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechte gelten unabhängig davon, wo das Bild entstanden ist.
Welche App eignet sich auf dem Handy?
Die Gemini-App von Google und die Copilot-App von Microsoft erzeugen Bilder direkt auf dem Telefon, Adobe Firefly läuft im Browser und in Adobes eigenen Apps. Für ein Reel reicht die Auflösung der Gratisstufen oft aus. Wer das Bild später groß ausspielen will, prüft vor dem Download, in welcher Auflösung die jeweilige Stufe liefert.
Wie erkennt man, ob ein Bild von einer KI stammt?
Über die Herkunftshinweise, die die Anbieter einbetten, und die tragen nur in eine Richtung. Findest du einen Marker, hast du ein Signal: Google verweist für seine Ausgaben auf SynthID, und Bilder lassen sich in Gemini hochladen und daraufhin prüfen; Content Credentials nach C2PA lassen sich auf contentcredentials.org auslesen. Findest du keinen, ist das kein Nachweis für ein menschlich erzeugtes Bild, sondern ein Befund ohne Aussage: OpenAI weist selbst darauf hin, dass C2PA-Metadaten beim Hochladen, Bearbeiten oder Konvertieren verloren gehen können, und Meta setzt den Hinweis „AI info" nach eigener Beschreibung nur, wenn Marker erkannt werden oder jemand die KI-Nutzung selbst angibt. Über die Lizenzlage und den Bildinhalt sagt eine Metadatenprüfung ohnehin nichts.
Wie du weitermachst
Nimm ein Bild, das du diese Woche ohnehin brauchst, und mach den Test einmal vollständig: erzeugen, herunterladen, Auflösung prüfen, nachsehen, welche Herkunftshinweise der Anbieter mitgeliefert hat, und erst danach entscheiden, ob es auf eine Seite geht, mit der du Geld verdienst. Die beiden Minuten für die Lizenzfrage sind die einzige Stelle, an der ein kostenloses Bild später teuer werden kann.
Wenn du wissen willst, wie so ein Bild danach in ein fertiges Video wandert, statt im Downloads-Ordner zu liegen: Genau dieser Ablauf, vom Rohmaterial über den Schnitt bis zur Freigabe, ist das, was ich in meiner Community zeige, mitsamt den fertigen Vorlagen für die Mitarbeiter, die das bei mir übernehmen.