Blog › KI-Grundlagen · 27. Oktober 2026 · 13 Min. Lesezeit

KI-Kennzeichnungspflicht: was ab wann gilt

Grafische Titelkarte zum Beitrag „KI-Kennzeichnungspflicht: was ab wann gilt“ mit einem stilisierten Motiv: ein Foto mit einem kleinen Etikett „KI“ in der Ecke, daneben ein Kalenderblatt.
Grafik: HumanITy

Seit dem 2. August 2026 gilt Artikel 50 der KI-Verordnung der EU. Nutzt dein Betrieb KI, musst du vor allem Deepfakes offenlegen, also echt wirkende KI-Bilder, -Videos oder -Tonaufnahmen, und KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse, die kein Mensch redaktionell geprüft hat. Die unsichtbare, maschinenlesbare Markierung von KI-Inhalten ist dagegen Sache der Anbieter wie OpenAI oder Google, für Systeme, die schon vorher auf dem Markt waren, mit Frist bis zum 2. Dezember 2026.

Ich bin Entwickler und kein Anwalt, das hier ist keine Rechtsberatung, sondern die Betreiber-Perspektive. Meine vierzehn KI-Mitarbeiter laufen auf Claude Team, manche auch auf offenen Modellen oder über die API. Den Verordnungstext habe ich am 27.10.2026 in der aktuellen konsolidierten Fassung auf EUR-Lex gelesen, also einschließlich der Änderungen durch die Digital-Omnibus-Verordnung zur KI, die Verordnung (EU) 2026/1744. Weitere Beiträge zu KI im Betrieb sammle ich auf der Seite KI-Grundlagen.

Was Artikel 50 regelt

Die Verordnung unterscheidet zwei Rollen. Anbieter entwickeln ein KI-System und bringen es unter eigenem Namen auf den Markt, etwa OpenAI mit ChatGPT. Betreiber verwenden ein KI-System in eigener Verantwortung, und zwar beruflich. Wenn dein Betrieb ChatGPT, Claude oder einen Bildgenerator nutzt, bist du Betreiber.

Wer Was Fundstelle
Anbieter Menschen erfahren, dass sie mit einer KI sprechen, etwa mit einem Chatbot Abs. 1
Anbieter KI-Bilder, -Videos, -Ton und -Texte bekommen eine maschinenlesbare Markierung Abs. 2
Betreiber Information bei Emotionserkennung (KI, die aus Gesicht oder Stimme auf Gefühle schließt) und biometrischer Kategorisierung (KI, die Menschen anhand körperlicher Merkmale in Gruppen einteilt) Abs. 3
Betreiber Offenlegung bei Deepfakes und bei bestimmten veröffentlichten Texten Abs. 4

Die entscheidenden Sätze im Wortlaut

Für Anwender in kleinen Betrieben sind vor allem Absatz 4 und 5 wichtig. So steht es in der geltenden Fassung:

„Betreiber eines KI-Systems, das Bild-, Ton- oder Videoinhalte erzeugt oder manipuliert, die ein Deepfake sind, müssen offenlegen, dass die Inhalte künstlich erzeugt oder manipuliert wurden.“ (Art. 50 Abs. 4 Unterabsatz 1 Satz 1)

„Betreiber eines KI-Systems, das Text erzeugt oder manipuliert, der veröffentlicht wird, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren, müssen offenlegen, dass der Text künstlich erzeugt oder manipuliert wurde.“ (Art. 50 Abs. 4 Unterabsatz 2 Satz 1)

Diese Text-Pflicht gilt nicht, „wenn die durch KI erzeugten Inhalte einem Verfahren der menschlichen Überprüfung oder redaktionellen Kontrolle unterzogen wurden und wenn eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung der Inhalte trägt“.

„Die in den Absätzen 1 bis 4 genannten Informationen werden den betreffenden natürlichen Personen spätestens zum Zeitpunkt der ersten Interaktion oder Aussetzung in klarer und eindeutiger Weise bereitgestellt.“ (Art. 50 Abs. 5 Satz 1)

Was ein Deepfake ist, definiert Artikel 3 Nr. 60: ein durch KI erzeugter oder manipulierter Bild-, Ton- oder Videoinhalt, „der wirklichen Personen, Gegenständen, Orten, Einrichtungen oder Ereignissen ähnelt und einer Person fälschlicherweise als echt oder wahrheitsgemäß erscheinen würde“.

Ab wann was gilt

  • Seit 2. August 2026: Artikel 50 gilt für Anbieter und Betreiber. Die Digital-Omnibus-Verordnung hat diesen Termin nicht verschoben. In Artikel 50 hat sie nur Absatz 7 neu gefasst, der regelt, wie die Kommission Praxisleitfäden prüft, also freiwillige Regelwerke für die Umsetzung.
  • Bis 2. Dezember 2026: Übergangsfrist nur für die maschinenlesbare Markierung nach Absatz 2, und nur für KI-Systeme, die vor dem 2. August 2026 auf den Markt kamen. Diese Frist hat die Omnibus-Verordnung in Artikel 111 Abs. 4 eingefügt. An deiner eigenen Pflicht bei Deepfakes ändert sie nichts.
  • Alte Inhalte: Was vor dem 2. August 2026 erzeugt wurde, muss laut EU-Kommission nicht nachträglich gekennzeichnet werden. Die Kommission ermutigt aber dazu.
  • Ab 2. Dezember 2026: Unter bestimmten Bedingungen verboten sind dann KI-Systeme, die ohne ausdrückliche Zustimmung realistische intime oder sexuelle Darstellungen einer bestimmbaren Person erzeugen (Art. 5 Abs. 1 Buchst. ba, eingefügt durch die Omnibus-Verordnung). Hier hilft keine Kennzeichnung.

Was das im Alltag heißt

Die folgenden Fälle sind typische Beispiele, keine Einzelfallprüfung:

Fall Kennzeichnen nach Art. 50?
Blogartikel oder Newsletter, mit KI entworfen, von dir inhaltlich geprüft und verantwortet in der Regel nein: meist kein Text von öffentlichem Interesse, und die Ausnahme der redaktionellen Kontrolle greift
Erkennbar gezeichnete Illustration oder Comic in der Regel nein, sie wirkt nicht fälschlich echt
Realistisches Foto deines Teams oder Ladens, das so nie aufgenommen wurde ja, das kann ein Deepfake sein
Reel mit deiner KI-geklonten Stimme oder einem KI-Avatar von dir ja, wenn es echt wirkt
Chatbot auf deiner Website die Pflicht nach Abs. 1 trifft den Anbieter; wer unter eigenem Namen baut, kann selbst Anbieter sein

Die EU-Kommission stellt in ihren Antworten zu Artikel 50 klar, dass rein formale Prüfungen nicht reichen: Rechtschreibung und Grammatik zu korrigieren, gilt nicht als menschliche Überprüfung. Beim Chatbot muss der Hinweis nach Absatz 5 spätestens bei der ersten Interaktion kommen. Praktisch heißt das: in den ersten Satz. Wie das beim Telefon aussieht, beschreibe ich in KI-Telefonassistent: Anbieter, Kosten, Recht.

Und privat? Wer KI rein privat nutzt, ist kein Betreiber, die Verordnung gilt dann nicht. Die Kommission schreibt aber: Wer damit regelmäßig wirtschaftlichen Nutzen erzielt, handelt beruflich und ist Betreiber. Das betrifft zum Beispiel Selbstständige, die über Social Media Kunden gewinnen.

So kennzeichnest du richtig

Laut EU-Kommission muss die Offenlegung für Menschen ohne technische Hilfsmittel wahrnehmbar sein, zum Beispiel als sichtbarer oder hörbarer Hinweis. Auf die unsichtbare Markierung des Anbieters darfst du dich ausdrücklich nicht verlassen. Ein kurzer Hinweis direkt am Inhalt reicht oft, etwa „Bild mit KI erzeugt“ oder „Stimme mit KI erzeugt“. Bei offensichtlich künstlerischen, satirischen oder fiktionalen Werken genügt nach Absatz 4 ein Hinweis in geeigneter Weise, der den Genuss des Werks nicht beeinträchtigt. Nach Absatz 5 muss der Hinweis außerdem barrierefrei sein. Ein Hinweis, der nur im Bild steht, gehört deshalb auch in den Alternativtext oder die Bildunterschrift.

Plattformen wie Instagram und Facebook kennzeichnen zusätzlich selbst. Was dort passiert, steht in Kann eine KI Instagram-Reels erstellen?, was in generierten Bildern steckt, in KI-Bilder erstellen: kostenlos und frei, und was für KI-Videos gilt, in KI-Video-Generator vs. KI-Videoschnitt.

Was bei Verstößen droht

Artikel 99 Abs. 4 sieht für Verstöße gegen die Transparenzpflichten aus Artikel 50 Geldbußen von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vor. Für kleine und mittlere Unternehmen gilt nach Absatz 6 jeweils der niedrigere der beiden Beträge. Das sind Obergrenzen: Nach Absatz 1 müssen die Mitgliedstaaten bei Sanktionen die Interessen kleiner und mittlerer Unternehmen und ihr wirtschaftliches Überleben berücksichtigen. Zuständig für die Marktüberwachung, also die Aufsicht über KI-Systeme auf dem Markt, ist in Deutschland laut § 2 Abs. 1 KI-MIG die Bundesnetzagentur.

Worauf du achten solltest

  • Im Zweifel kennzeichnen. Ein Hinweis kostet nichts, eine Täuschung kann Vertrauen und Geld kosten.
  • Andere Gesetze gelten weiter. Absatz 6 stellt klar, dass andere Transparenzpflichten aus EU- oder nationalem Recht unberührt bleiben.
  • Rechte an Personen bleiben. Unabhängig von Artikel 50 können Deepfakes nach Auffassung des Bundesjustizministeriums das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzen. Bei echten Menschen holst du deshalb vorher die Zustimmung ein.
  • Regel fürs Team. Leg fest, wer entscheidet, ob ein Inhalt echt wirkt, und wie der Hinweis aussieht.

Häufige Fragen

Muss ich KI-Bilder kennzeichnen?

Nach Artikel 50 dann, wenn sie ein Deepfake sind, also echten Personen, Orten oder Dingen ähneln und fälschlich echt wirken würden. Erkennbar künstliche Illustrationen fallen in der Regel nicht darunter. Plattformregeln können zusätzlich gelten.

Muss ich KI-Texte kennzeichnen?

Nur Texte, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren sollen, und auch dann nicht, wenn ein Mensch sie inhaltlich geprüft hat und jemand die redaktionelle Verantwortung trägt. Ein geprüfter Firmenblog fällt in der Regel nicht darunter.

Ab wann gilt die Kennzeichnungspflicht für KI?

Seit dem 2. August 2026. Nur die maschinenlesbare Markierung durch die Anbieter hat für Systeme, die schon vorher auf dem Markt waren, eine Frist bis zum 2. Dezember 2026.

Gilt die Kennzeichnungspflicht auch für Privatpersonen?

Für rein private Nutzung nicht, denn dann ist man kein Betreiber im Sinne der Verordnung. Wer regelmäßig wirtschaftlichen Nutzen daraus zieht, gilt laut EU-Kommission als beruflich tätig.

Muss ich ältere KI-Inhalte nachträglich kennzeichnen?

Nein, laut EU-Kommission nicht für Inhalte, die vor dem 2. August 2026 erzeugt wurden. Die Kommission empfiehlt es aber, wo es möglich ist.

Wie du weitermachst

Geh deine letzten zehn Beiträge durch und markiere alles, was mit KI erzeugt wurde und echt wirkt. Dafür legst du einen festen Hinweistext fest. Wie du das als Regel fürs ganze Team aufschreibst, steht in KI-Richtlinie für dein Team: was rein muss. Wem das KI-Bild danach gehört, ist eine andere Frage, und die beantworte ich im nächsten Schritt: KI und Urheberrecht: wem gehören KI-Bilder?. Alle Fachwörter rund um KI findest du kurz erklärt in KI-Begriffe einfach erklärt: das Glossar. Wie andere ihre KI-Inhalte kennzeichnen, besprechen wir in meiner deutschsprachigen Community Claude Practitioners. Eine rechtliche Prüfung ersetzt die Mitgliedschaft nicht.

Kevin Welter

Kevin Welter

Entwickler, IT-Architekt, Fachbuchautor (Kubernetes, Cloud-Infrastrukturen) und Speaker. Betreibt sein Business mit einer KI-Belegschaft aus vierzehn KI-Mitarbeitern und zeigt Selbstständigen in seiner Community, wie sie ihren ersten KI-Mitarbeiter einstellen.

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