Blog · 17. September 2026 · 13 Min. Lesezeit

Lead-Scraping-Tools im Vergleich

Grafische Titelkarte zum Beitrag „Lead-Scraping-Tools im Vergleich“ mit einem stilisierten Motiv: Lead-Trichter.
Grafik: HumanITy

Lead-Scraping-Werkzeuge unterscheiden sich weniger in ihren Funktionen als in ihrer Datenquelle, und an der Quelle hängt alles Weitere: was du mit den Daten vertraglich darfst, wie gut sie sind und wer geradesteht. Drei Gruppen decken das Feld ab. Erstens Werkzeuge auf offiziellen Schnittstellen und offenen Registern: Der Zugang ist geregelt, dafür schreibt der Anbieter vor, was du speichern darfst. Zweitens gekaufte Kontaktdatenbanken: Du bekommst Abdeckung und Tempo, übernimmst aber eine Herkunft, die du selbst nicht geprüft hast. Drittens Werkzeuge, die Plattformen automatisiert auslesen: Die Nutzungsbedingungen von LinkedIn und XING untersagen genau das, und eingeschränkt wird im Zweifel dein Konto, nicht das Werkzeug. Quer über alle drei liegt eine Pflicht, die in kaum einer Tool-Liste vorkommt: Wer personenbezogene Daten nicht bei der Person selbst erhebt, muss sie nach Artikel 14 DSGVO über Zweck, Rechtsgrundlage und Quelle informieren, soweit keine der Ausnahmen aus Absatz 5 greift. Die Auswahl entscheidet sich deshalb nicht am Funktionsumfang, sondern an einer Frage: Kannst du zu jeder Zeile sagen, woher sie stammt?

Ich suche meine eigenen Kunden mit einem KI-Mitarbeiter, der genau in der ersten Gruppe arbeitet und den Rest bewusst nicht anfasst. Welche Quellen es im B2B überhaupt gibt, steht in B2B-Leads finden: LinkedIn und Alternativen, hier geht es um die Werkzeuge davor. Ich bin kein Anwalt, das hier ist keine Rechtsberatung, sondern die Sortierung der Regeln, die du nachlesen kannst.

Die drei Gruppen auf einen Blick

Gruppe Datenquelle Was vertraglich daran hängt Was die Daten taugen
Schnittstellen und Register Karten- und Branchendaten über eine offizielle API, Handelsregister, Vergabebekanntmachungen Nutzungsbedingungen der Schnittstelle, Registerrecht amtlich oder aktuell, aber ohne Ansprechpartner und ohne Bedarfssignal
Gekaufte Datenbanken der Bestand des Anbieters Vertrag mit dem Anbieter, deine eigene Rechtsgrundlage bleibt deine breite Abdeckung, Aktualität und Herkunft je Zeile schwer prüfbar
Plattform-Auslese Profile und Listen einer fremden Plattform Nutzungsbedingungen der Plattform, je nach Quelle das Datenbankrecht dicht und aktuell, dafür das größte Risiko beim Nutzer

Die Reihenfolge ist keine Rangliste. Sie sortiert nach dem, was du im Streitfall in der Hand hast.

Gruppe 1: offizielle Schnittstellen und offene Register

Der Vorteil liegt auf der Hand: Du nutzt den Weg, den der Anbieter selbst vorgesehen hat. Der Preis dafür sind seine Regeln, und die sind enger, als viele erwarten. In den Nutzungsbedingungen der Google Maps Platform, zuletzt geändert am 26. August 2026, steht unter „No Scraping" wörtlich, dass der Kunde Inhalte nicht „export, extract, or otherwise scrape … for use outside the Services" darf, und als Beispiel ausdrücklich nicht „copy and save business names, addresses, or user reviews". Dauerhaft speichern darfst du im Wesentlichen die Kennung eines Ortes, den place_id; für alles andere gilt das Zwischenspeicher-Verbot mit den engen Ausnahmen der dienstspezifischen Bedingungen. Wer also über eine Karten-Schnittstelle eine eigene Firmendatenbank aufbaut, verstößt gegen die Bedingungen des Dienstes, auch wenn der Abruf selbst bezahlt und autorisiert war.

Register sind die andere Hälfte dieser Gruppe. Das Handelsregister ist jedem zu Informationszwecken zugänglich, allerdings „durch einzelne Abrufe", nicht als Massenabzug; die Bekanntmachungen öffentlicher Auftraggeber liegen frei und mit Open-Data-Schnittstelle vor. Beides kostet keine Lizenz, und der erlaubte Weg ist jeweils ausdrücklich beschrieben. Was du dafür nicht bekommst: einen Ansprechpartner, eine Mailadresse, einen Anlass. Die Einordnung der Registerquellen steht ausführlich im B2B-Beitrag.

Faustregel für diese Gruppe: Die Schnittstelle liefert den Kandidaten, die Bewertung machst du selbst, und die Kontaktdaten holst du dort, wo der Betrieb sie selbst veröffentlicht hat.

Gruppe 2: gekaufte Kontaktdatenbanken

Hier kaufst du kein Werkzeug, sondern einen Bestand. Die Anbieter werben damit, die Beschaffung samt Rechtsfragen für dich erledigt zu haben. Ein Beispiel für den Ton: Cognism schreibt auf der eigenen Compliance-Seite, man benachrichtige Geschäftskontakte über ihre Aufnahme in die Datenbank „within GDPR timeframes" und gleiche die Daten regelmäßig gegen „15 major Do Not Call and TPS lists" ab. Das ist eine Angabe des Herstellers über seinen eigenen Bestand, keine geprüfte Zusage für deine spätere Verwendung, und genau so gehört sie gelesen.

Eine Sache verschiebt der Kauf nicht: Sobald du eine Liste in dein System legst, verarbeitest du die Daten selbst. Die Rechtsgrundlage, typischerweise das berechtigte Interesse nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO, musst du für dich beurteilen. Was ein Anbieter für seinen Bestand erledigt hat, ist dafür ein Argument und kein Ersatz.

Inhaltlich bekommst du Abdeckung, und das ist der echte Vorteil bei einer großen, verstreuten Zielgruppe. Schwer prüfbar ist die einzelne Zeile: wann sie zuletzt stimmte, aus welcher Quelle sie kam, ob die Mailadresse ermittelt oder abgeleitet wurde. Frag danach je Feld, nicht pauschal. Besteht die Antwort nur aus Marketing, weißt du auch etwas.

Gruppe 3: Werkzeuge, die Plattformen automatisiert auslesen

Das ist die Gruppe, die den Suchbegriff geprägt hat, und die, bei der Tool-Listen am leisesten werden. In den Nutzungsbedingungen von LinkedIn, in Kraft seit dem 3. November 2025, steht unter den verbotenen Handlungen, dass man nicht

"Develop, support or use software, devices, scripts, robots or any other means or processes (such as crawlers, browser plugins and add-ons or any other technology) to scrape or copy the Services, including profiles and other data from the Services"

darf, und ebenso wenig

"Use bots or other unauthorized automated methods to access the Services, add or download contacts, send or redirect messages"

Drei Punkte daran sind für die Werkzeugwahl entscheidend. Erstens sind Browser-Erweiterungen wörtlich mitgenannt, die bequemste Bauform ist also nicht die harmlosere. Zweitens nennt LinkedIn in der eigenen Hilfe die Folge beim Namen: Wer solche Werkzeuge nutzt, „risk having their accounts restricted or shut down", und die Werkzeuge selbst könnten „become non-operational without notice". Das Risiko liegt also bei deinem Konto und deiner Pipeline, nicht beim Anbieter des Werkzeugs. Drittens betrifft das nicht nur LinkedIn: XING untersagt Mechanismen, Software oder Scripts bei der Nutzung seiner Websites ebenfalls, beide Wortlaute stehen im B2B-Beitrag.

Dazu kommt ein Recht, das oft übersehen wird, weil es nichts mit Datenschutz zu tun hat. Nach § 87b Absatz 1 UrhG hat der Hersteller einer Datenbank das ausschließliche Recht, sie ganz oder in einem „nach Art oder Umfang wesentlichen Teil" zu vervielfältigen, und dem steht die „wiederholte und systematische" Entnahme unwesentlicher Teile gleich, wenn das der normalen Auswertung zuwiderläuft. Eine Datenbank in diesem Sinne ist jede systematisch geordnete Sammlung, deren Beschaffung eine wesentliche Investition erfordert hat (§ 87a UrhG). Branchenverzeichnisse und Portale können darunter fallen. Ob eine Sammlung diese Schwelle erreicht und ob eine konkrete Entnahme wesentlich ist, entscheidet der Einzelfall, und dafür ist eine Anwältin zuständig, nicht eine Tool-Liste.

Deshalb steht hier keine Anleitung. Die praktische Konsequenz ist ohnehin banal: Von Hand lesen und recherchieren ist die Nutzung, für die diese Plattformen gebaut sind. Die Fläche automatisiert abernten ist es nicht. Ob du den so Gefundenen danach auch anschreiben darfst, ist eine zweite, davon getrennte Frage: Für den Kontaktweg gilt zusätzlich § 7 UWG, der Werbung untersagt, wenn erkennbar ist, dass der angesprochene Marktteilnehmer sie nicht wünscht. Die Einordnung dazu steht im B2B-Beitrag.

Was „KI" in diesen Werkzeugen meistens bedeutet

Seit etwa zwei Jahren tragen fast alle Anbieter „AI" im Namen ihrer Funktionen. Hinter dem Wort stecken in der Regel drei Dinge: eine Suche, die Freitext in Filter übersetzt, eine Anreicherung, die zu einem Firmennamen weitere Felder dazuholt, und eine Bewertung, die Kandidaten nach Passung sortiert. Nützlich ist vor allem das Erste, weil es Zeit spart.

Ein Punkt verdient Misstrauen, und zwar unabhängig vom Anbieter: abgeleitete Mailadressen. Wenn ein Werkzeug aus Vorname, Nachname und Domain eine Adresse baut, ist das eine Vermutung mit Trefferquote, kein Fund. Für die Informationspflicht ist das heikel, denn du kannst zur Herkunft nichts sagen außer „berechnet". Und für den ersten Kontakt ist es die schlechteste Grundlage, die es gibt. Meine Regel dazu ist hart und hat sich bewährt: Ohne belegte Adresse aus dem Impressum oder der Kontaktseite gibt es keinen Lead.

Die Pflicht, die beim Werkzeugkauf mitgekauft wird

Sobald hinter einer Zeile eine natürliche Person identifizierbar ist und die Angabe nicht bei ihr selbst erhoben wurde, greift Artikel 14 DSGVO. Eine reine Firmenanschrift ohne Bezug zu einer Person fällt nicht automatisch darunter, ein Name in der Spalte Ansprechpartner schon, und in den drei Gruppen ist genau diese Spalte das, wofür die Werkzeuge bezahlt werden. Zu den Pflichtangaben gehört nach Absatz 2 Buchstabe f auch, „aus welcher Quelle die personenbezogenen Daten stammen und gegebenenfalls ob sie aus öffentlich zugänglichen Quellen stammen". Absatz 3 nennt drei Zeitpunkte, von denen der früheste zählt: „längstens jedoch innerhalb eines Monats" nach Erlangung, bei Nutzung zur Kommunikation „spätestens zum Zeitpunkt der ersten Mitteilung", bei geplanter Weitergabe spätestens zur ersten Offenlegung. Absatz 5 kennt Ausnahmen, unter anderem wenn die Unterrichtung einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde.

Für die Werkzeugwahl heißt das: Ein Werkzeug, das dir die Herkunft je Zeile nicht mitgibt, macht dir diese Pflicht schwerer. Ein Werkzeug, das sie mitführt, nimmt dir Arbeit ab, die sonst am Ende liegen bleibt. Drei Spalten je Zeile reichen: woher die Angabe stammt, wann du sie erfasst hast, wann du informiert hast.

Kostenlos: was das je Gruppe bedeutet

„Kostenlos" heißt in den drei Gruppen etwas Verschiedenes. In Gruppe 1 wirklich kostenlos: Register und Vergabebekanntmachungen kosten keine Lizenzgebühr, der Aufwand steckt in der Auswertung. In Gruppe 2 meist ein begrenztes Startkontingent aus demselben gekauften Bestand, mit denselben Fragen zur Herkunft. In Gruppe 3 bezahlst du mit deinem Konto. Eine freie Lösung findest du deshalb am ehesten dort, wo die Daten von Haus aus öffentlich sind.

Wie Olaf das anders zuschneidet

Olaf ist mein KI-Mitarbeiter für die Vorarbeit, und er sitzt bewusst in Gruppe 1. Er recherchiert Betriebe über die Google-Places-API, prüft jede gefundene Website mit einem Technik-Schnellcheck auf Mobiltauglichkeit, HTTPS, Alter des Baukastens und Erreichbarkeit der Kontaktseite, und macht Screenshots der Seite, in der Tiefenprüfung zusätzlich vom Handy, weil er über ein Design erst mit Blick auf das Bild urteilt. Die Kontaktadresse kommt aus dem Impressum oder der Kontaktseite des Betriebs, also von dessen eigener Seite, und sie wird nie geraten. Ohne sie gibt es kein A oder B, sondern ein C. Firmen ganz ohne Website sind keine Leads, weil das Prüfmaterial fehlt. Und er kontaktiert niemanden: keine Mails, keine Anrufe. Er findet, ich spreche an.

Das ist kein besseres Werkzeug, sondern ein anderer Zuschnitt: Die Werkzeuge der dritten Gruppe sind für Menge gebaut, Olaf für eine kurze, einzeln begründete Liste. Aus meinen Lead-Läufen im Juli 2026: 198 geprüfte Kandidaten in acht Aufträgen, und in den sieben Ortsaufträgen mit je 20 Kandidaten wurden daraus typischerweise 3 bis 5 echte Leads; der achte Auftrag war eine anders aufgebaute Community-Liste. Den Rahmen zum Umbau auf eigene Kriterien gibt KI-Mitarbeiter für Berater und Agenturen, weitere Rollen nach demselben Muster KI-Agenten: 10 Beispiele aus der Praxis, und die Grenze für Kundendaten KI und Datenschutz: was die KI sehen darf.

Häufige Fragen

Welches Lead-Scraping-Tool ist das beste?

Das hängt an der Datenquelle, nicht am Funktionsumfang. Brauchst du Belegbarkeit je Zeile, arbeitest du mit offiziellen Schnittstellen und Registern. Brauchst du Abdeckung in einem großen Markt, führt der Weg über eine gekaufte Datenbank. Werkzeuge, die berufliche Netzwerke automatisiert auslesen, bringen die dichtesten Daten und das höchste Risiko für dein eigenes Konto.

Ist Lead-Scraping erlaubt?

Das lässt sich nicht pauschal beantworten, weil drei Ebenen getrennt zu prüfen sind. Die Nutzungsbedingungen der Quelle regeln, ob der Abruf vertraglich zulässig ist. Das Datenbankrecht nach § 87b UrhG regelt die Entnahme wesentlicher Teile fremder Sammlungen. Die DSGVO regelt deine Verarbeitung. Bei beruflichen Netzwerken ist schon die erste Ebene eindeutig: Automatisiertes Auslesen ist untersagt.

Gibt es kostenlose Lead-Tools, die etwas taugen?

Ja, wenn du bei öffentlichen Quellen bleibst. Handelsregister und der Bekanntmachungsservice für öffentliche Aufträge kosten keine Lizenz und liefern datierte Anlässe, und für beide ist der erlaubte Weg ausdrücklich beschrieben: beim Handelsregister der einzelne Abruf, beim Bekanntmachungsservice die Open-Data-Schnittstelle. Innerhalb dieses Wegs bewegst du dich sicher, ein Massenabzug ist etwas anderes. Was sie nicht liefern, ist der Ansprechpartner. Kostenlose Kontingente kommerzieller Datenbanken stammen dagegen aus demselben Bestand wie die bezahlten, mit denselben offenen Fragen zur Herkunft.

Was bringt KI in einem Lead-Tool wirklich?

Am meisten bei der Suche, weil sie eine Beschreibung in Filter übersetzt, und bei der Vorsortierung nach Passung. Am wenigsten bei Kontaktdaten: Eine aus Namen und Domain abgeleitete Mailadresse ist eine Vermutung, keine Quelle. Für die Informationspflicht nach Artikel 14 DSGVO brauchst du aber genau die Quelle.

Wer haftet, wenn gekaufte Daten nicht sauber sind?

Für deine eigene Verarbeitung bist du verantwortlich, sobald du die Liste nutzt. Der Anbieter verantwortet seinen Bestand und das, was er dir vertraglich zusichert. Eine Werbeaussage auf einer Produktseite ist keine solche Zusicherung. Deshalb gehört die Frage nach Herkunft und Rechtsgrundlage vor den Kauf und in den Vertrag, nicht in die Hoffnung.

Wie du weitermachst

Bevor du ein Werkzeug vergleichst, schreib zwei Sätze auf: welche Quelle deinen Wunschkunden sichtbar macht und welchen Anlass du dort erkennen kannst. Danach fällt die Gruppenwahl fast von selbst, und der Vergleich schrumpft auf zwei bis drei Kandidaten. Prüf bei jedem drei Dinge: Herkunft je Zeile, Mailadressen gefunden oder abgeleitet, und auf wessen Konto das Risiko läuft.

Wie ich diesen Zuschnitt an einen KI-Mitarbeiter übergeben habe, steht auf der Seite zu Olaf, meinem Lead-Scout. Die Vorlage zum Umbauen auf eigene Kriterien und die Leute, die es gerade selbst bauen, findest du in meiner Community Claude Practitioners.

Kevin Welter

Kevin Welter

Entwickler, IT-Architekt, Fachbuchautor (Kubernetes, Cloud-Infrastrukturen) und Speaker. Betreibt sein Business mit einer KI-Belegschaft aus vierzehn KI-Mitarbeitern und zeigt Selbstständigen in seiner Community, wie sie ihren ersten KI-Mitarbeiter einstellen.

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