Blog · 18. Oktober 2026 · 11 Min. Lesezeit

Brauche ich einen KI-Beauftragten?

Grafische Titelkarte zum Beitrag „Brauche ich einen KI-Beauftragten?“: ein leerer Stuhl mit Fragezeichen neben einem Organigramm, in dem eine Aufgabe einer bestehenden Person zugeordnet ist.
Grafik: HumanITy

Nein, einen KI-Beauftragten schreibt weder die KI-Verordnung (EU) 2024/1689 noch das deutsche Durchführungsgesetz KI-MIG vor. Die Bundesnetzagentur zählt „die Einführung eines KI-Beauftragten“ ausdrücklich zu dem, was für die KI-Kompetenzpflicht nach Art. 4 nicht vorgeschrieben ist, und die EU-Kommission beantwortet die Frage nach einem „AI officer“ wie beim Datenschutz mit „No, no specific governance structure is mandated“. Was das Gesetz verlangt, ist eine Aufgabe, keine Stelle: Maßnahmen, die die KI-Kompetenz der Leute unterstützen, die in deinem Betrieb mit KI arbeiten. Für einen kleinen Betrieb ist es trotzdem sinnvoll, dass genau eine Person diese Aufgabe im Blick hat.

Ich bin Entwickler und kein Anwalt, das hier ist keine Rechtsberatung, sondern die Betreiber-Perspektive. Die Texte, auf die ich mich stütze, habe ich am 18.10.2026 an der Quelle gelesen: KI-Verordnung und Änderungsverordnung auf EUR-Lex, das KI-MIG auf gesetze-im-internet.de, die FAQ der EU-Kommission und die Seite der Bundesnetzagentur. Weitere Beiträge zu KI im Betrieb sammle ich auf der Seite Künstliche Intelligenz.

Was im Gesetz steht, und was nicht

Die KI-Verordnung verteilt Pflichten an Rollen wie Anbieter, Betreiber, Einführer und Händler, nicht an eine Funktion im Betrieb. Eine Stelle „KI-Beauftragter“ mit Benennungspflicht und festen Aufgaben, wie sie die DSGVO in Art. 37 bis 39 für den Datenschutzbeauftragten regelt, gibt es dort nicht. Drei Stellen kommen der Idee am nächsten, und keine davon ist ein KI-Beauftragter:

Fundstelle Wen sie trifft Was sie verlangt
Art. 4 KI-VO (Fassung seit 27.07.2026) alle Anbieter und Betreiber von KI-Systemen Maßnahmen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz von Personal und Beauftragten zu unterstützen; kein bestimmtes Niveau, keine bestimmte Rolle
Art. 26 Abs. 2 KI-VO nur Betreiber von Hochrisiko-KI-Systemen menschliche Aufsicht durch natürliche Personen, „die über die erforderliche Kompetenz, Ausbildung und Befugnis verfügen“
Art. 17 Abs. 1 Buchst. m KI-VO nur Anbieter von Hochrisiko-KI-Systemen im Qualitätsmanagementsystem einen „Rechenschaftsrahmen, der die Verantwortlichkeiten der Leitung und des sonstigen Personals“ regelt

Die zweite und dritte Zeile betreffen Hochrisiko-KI, etwa Systeme aus Anhang III für die Auswahl von Bewerbern. Diese Pflichten gelten nach der Neufassung von Art. 113 durch die Verordnung (EU) 2026/1744 für Anhang-III-Systeme erst ab dem 2. Dezember 2027, für Hochrisiko-Produkte nach Anhang I ab dem 2. August 2028. Ein Betrieb, der Claude oder ChatGPT für Texte, Recherche und Mails nutzt, landet bei der ersten Zeile. Was Art. 4 dort konkret verlangt und was nicht, habe ich in KI-Kompetenz nach AI Act: Mitarbeiter schulen aufgeschrieben.

Auch das deutsche KI-MIG vom 22.07.2026 regelt Behörden, Zuständigkeiten, Reallabore und Bußgelder. Eine Pflicht für Unternehmen, eine KI-Beauftragte oder einen KI-Beauftragten zu benennen, habe ich darin nicht gefunden.

Warum der Begriff trotzdem überall auftaucht

Wer „ki beauftragter“ bei Google eingibt, bekommt Vorschläge wie „pflicht“, „schulung“, „zertifikat“, „tüv“, „dekra“ und „ihk“ (Abruf 18.10.2026). Das zeigt, wonach gesucht wird: nach Lehrgängen, die eine Person für diese Aufgabe qualifizieren. Solche Kurse können sinnvoll sein, wenn jemand die Aufgabe übernimmt. Eine gesetzliche Funktion schaffen sie nicht, und ein Zertifikat ist für Art. 4 nicht vorgeschrieben: Die Bundesnetzagentur nennt „(externe) Zertifizierungen der durchgeführten Maßnahmen“ ausdrücklich als nicht vorgeschrieben, die Kommission schreibt „There is no need for a certificate“.

KI-Beauftragter und Datenschutzbeauftragter: der Unterschied

Den Datenschutzbeauftragten gibt es wirklich, mit klaren Schwellen:

  • Art. 37 Abs. 1 DSGVO verlangt ihn unter anderem, wenn die Kerntätigkeit in einer umfangreichen regelmäßigen und systematischen Überwachung von Personen oder in der umfangreichen Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten besteht.
  • § 38 Abs. 1 BDSG ergänzt für Deutschland: Pflicht, soweit „in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten“ beschäftigt sind, und unabhängig von dieser Zahl unter anderem dann, wenn Verarbeitungen „einer Datenschutz-Folgenabschätzung nach Artikel 35“ unterliegen.

Beim KI-Beauftragten fehlt jede solche Rechtsgrundlage. Es gibt aber eine Verbindung, die man kennen sollte: Wer KI so einsetzt, dass eine Datenschutz-Folgenabschätzung fällig wird, braucht nach § 38 Abs. 1 Satz 2 BDSG einen Datenschutzbeauftragten, auch mit weniger als 20 Leuten. Ob das bei deinem Einsatz so ist, hängt vom konkreten Fall ab; die Datenschutzseite des Themas beschreibe ich in Claude Datenschutz und DSGVO: was gilt.

Kann eine Person beides machen? Die Kommission hat genau diese Frage („Can a DPO and AI officer be the same person?“) mit dem Satz beantwortet, dass keine bestimmte Struktur vorgeschrieben ist. Die DSGVO setzt aber eine Grenze: Nach Art. 38 Abs. 6 kann der Datenschutzbeauftragte andere Aufgaben wahrnehmen, der Betrieb muss aber sicherstellen, dass sie „nicht zu einem Interessenkonflikt führen“. Wer KI-Werkzeuge selbst auswählt und freigibt, kann deren Datenschutz schlecht unabhängig kontrollieren. Die Abgrenzung gehört deshalb geklärt, bevor du deinem Datenschutzbeauftragten KI-Aufgaben überträgst. Wer keinen Datenschutzbeauftragten braucht, muss für KI keinen benennen.

Wenn es einen Betriebsrat gibt

Für Betriebe mit Betriebsrat hat das Betriebsverfassungsgesetz eigene Regeln, die mit KI ausdrücklich zu tun haben. Nach § 90 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG unterrichtet der Arbeitgeber den Betriebsrat über die Planung von Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufen „einschließlich des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz“. Nach § 80 Abs. 3 BetrVG gilt die Hinzuziehung eines Sachverständigen als erforderlich, wenn der Betriebsrat die Einführung oder Anwendung von KI beurteilen muss. Nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG hat er ein Mitbestimmungsrecht bei technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, Verhalten oder Leistung zu überwachen, und nach § 95 Abs. 2a BetrVG gelten seine Rechte bei Auswahlrichtlinien auch, wenn dabei KI zum Einsatz kommt. Daraus folgt keine Pflicht zu einem KI-Beauftragten, aber die Pflicht, den Betriebsrat rechtzeitig zu unterrichten und mit ihm zu beraten, und bei Werkzeugen, die unter § 87 Abs. 1 Nr. 6 fallen, seine Zustimmung, bevor das Werkzeug eingeführt wird. Wann ein Werkzeug darunter fällt, ist eine Frage für die fachliche Prüfung.

Was kleine Betriebe sinnvoll tun

Was folgt, sind Empfehlungen, keine Pflichten.

  1. Eine Person nennen, die die Aufgabe hat. Nicht als Titel, sondern als Zuständigkeit: Sie führt die Liste, wer welches KI-Werkzeug wofür nutzt, sorgt für die Einweisung und notiert, was gemacht wurde. Bei einem Betrieb mit fünf Leuten ist das meist der Inhaber, bei zwanzig vielleicht die Person, die ohnehin die Software betreut. Die Bundesnetzagentur empfiehlt, im Rahmen der Maßnahmen „Ziele und Verantwortlichkeiten“ festzulegen.
  2. Regeln schriftlich festhalten. Welche Daten in welches Werkzeug dürfen, wer Ergebnisse freigibt, bevor sie an Kunden gehen, und wohin man sich wendet, wenn ein Werkzeug Unsinn liefert. Eine Seite reicht.
  3. Die Kompetenzpflicht erfüllen, ohne eine Stelle zu schaffen. Einweisung je Werkzeug, eine Zeile Protokoll je Termin. Das beschreibe ich Schritt für Schritt in KI-Kompetenz nach AI Act: Mitarbeiter schulen.
  4. Bei Hochrisiko-KI, verbotenen Praktiken und Transparenzpflichten genauer hinsehen. Wer ein System für Bewerberauswahl, Leistungsbewertung oder ähnliche Anwendungen aus Anhang III einsetzen will, hat ab Dezember 2027 deutlich mehr Pflichten, darunter die menschliche Aufsicht nach Art. 26 Abs. 2. Schon seit dem 2. Februar 2025 verboten ist unter anderem, mit KI Emotionen von Personen am Arbeitsplatz abzuleiten, außer aus medizinischen oder Sicherheitsgründen (Art. 5 Abs. 1 Buchst. f). Und seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten aus Art. 50, etwa die Offenlegung, wenn du mit KI ein Deepfake erzeugst oder manipulierst. In diesen Fällen lohnt sich fachliche Beratung.

In meinem eigenen Betrieb arbeiten vierzehn KI-Mitarbeiter, und die Zuständigkeit für ihre Regeln liegt bei mir: Was das Haus verlässt, gebe ich frei, und eine getrennte Rolle prüft vorher. Das ist meine Arbeitsregel, keine gesetzliche Vorgabe. Wie man ein Team bei so einer Einführung mitnimmt, beschreibe ich in KI-Kollege oder Konkurrent? Team mitnehmen.

KI-Beauftragter ist nicht dasselbe wie KI-Führungsrolle

Auf dieser Website gibt es einen Beitrag mit ähnlich klingendem Namen: Braucht mein Betrieb eine KI-Führungsrolle? Dort geht es um etwas anderes. Die KI-Führungsrolle ist ein KI-Agent, der den Überblick über andere KI-Agenten behält, also eine Rolle innerhalb einer KI-Belegschaft. Ein KI-Beauftragter wäre dagegen ein Mensch im Betrieb, der für den Umgang mit KI zuständig ist. Die eine Frage ist technisch und organisatorisch, die andere rechtlich, und die Antworten hängen nicht voneinander ab. Was eine solche KI-Rolle selbst entscheiden darf und was beim Menschen bleibt, steht in Was darf eine KI-Führungsrolle entscheiden?

Häufige Fragen

Ist ein KI-Beauftragter ab einer bestimmten Mitarbeiterzahl Pflicht?

Nein. Anders als beim Datenschutzbeauftragten nach § 38 BDSG gibt es für einen KI-Beauftragten keine Schwelle, weil es keine Benennungspflicht gibt. Die Kompetenzpflicht nach Art. 4 KI-VO gilt dagegen unabhängig von der Betriebsgröße, laut Bundesnetzagentur „unabhängig von Wirtschaftszweig oder Organisationsgröße“.

Brauche ich eine Ausbildung oder ein Zertifikat als KI-Beauftragter?

Gesetzlich nicht. Ein Lehrgang kann der Person helfen, die die Aufgabe übernimmt. Für Art. 4 sind externe Zertifizierungen laut Bundesnetzagentur nicht vorgeschrieben.

Kann mein Datenschutzbeauftragter auch KI-Beauftragter sein?

Grundsätzlich ja, die KI-Verordnung schreibt keine Struktur vor. Nach Art. 38 Abs. 6 DSGVO dürfen die Zusatzaufgaben aber nicht zu einem Interessenkonflikt führen: Wer KI-Werkzeuge auswählt und freigibt, kann ihren Datenschutz schlecht selbst kontrollieren. Kläre die Abgrenzung, bevor du die Aufgabe überträgst.

Gibt es Bußgelder, wenn ich keinen KI-Beauftragten habe?

Nicht für das Fehlen eines KI-Beauftragten, weil es keine Pflicht dazu gibt. Für Art. 4 selbst habe ich weder in Art. 99 KI-VO noch in § 15 KI-MIG einen eigenen Bußgeldtatbestand gefunden (Stand 18.10.2026); die Aufsicht durch die Bundesnetzagentur läuft trotzdem.

Wer ist in einem Einzelunternehmen zuständig?

Du selbst. Art. 4 spricht von deinem Personal und von Personen, die in deinem Auftrag mit KI arbeiten, etwa Freelancern. Wer allein arbeitet, hat keine Stelle zu besetzen, sollte die Risiken seiner eigenen Werkzeuge aber trotzdem kennen.

Wie du weitermachst

Statt einen Titel zu vergeben, schreib heute die Liste: wer, welches Werkzeug, wofür, was schiefgehen kann. Wie es danach weitergeht, steht in KI-Kompetenz nach AI Act: Mitarbeiter schulen. Wenn du KI im Betrieb gerade erst einführst, hilft KI für kleine Unternehmen einführen bei der Reihenfolge.

Wie ich meinen KI-Mitarbeitern Zuständigkeiten, Regeln und Freigaben gebe, zeige ich in meiner Community Claude Practitioners. Eine rechtliche Pflicht erfüllt die Mitgliedschaft nicht.

Kevin Welter

Kevin Welter

Entwickler, IT-Architekt, Fachbuchautor (Kubernetes, Cloud-Infrastrukturen) und Speaker. Betreibt sein Business mit einer KI-Belegschaft aus vierzehn KI-Mitarbeitern und zeigt Selbstständigen in seiner Community, wie sie ihren ersten KI-Mitarbeiter einstellen.

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