Eine Homepage für Handwerker muss in wenigen Sekunden drei Fragen beantworten: Macht der Betrieb, was ich brauche? Kommt er zu mir? Wie erreiche ich ihn jetzt? Dafür gehören auf die Seite eine klare Liste der Leistungen, das Einzugsgebiet mit echten Orten, Referenzen mit Einwilligung der Kunden, ein Anfrageweg, der am Handy funktioniert, ein Impressum nach § 5 DDG, eine Datenschutzerklärung und ein Google-Unternehmensprofil mit denselben Angaben. Den Meistertitel nennst du nur mit bestandener Meisterprüfung. Bauen kannst du so eine Seite heute selbst, mit Baukasten oder KI. Inhalte, Einwilligungen und Freigabe nimmt dir niemand ab. Stand der Quellen: November 2026.
Ich bin selbst kein Handwerker, ich baue Websites und KI-Mitarbeiter für kleine Betriebe. Einen Fall aus einem Handwerksbetrieb gibt es hier nicht; die Beispiele aus SHK, Bau und Dachdeckerei sind konstruiert.
Was auf eine Homepage für Handwerker gehört
Wer über eine Empfehlung oder Google kommt, prüft, ob du der Richtige bist, und will dann anrufen:
Warum die Seite eher belegen als werben sollte, steht ausführlicher in Neukundengewinnung im Handwerk: so geht's. Wie ein Projekt mit einem Anbieter abläuft, steht in Website erstellen lassen: Ablauf, Anbieter.
Leistungen und Einzugsgebiet konkret
Je genauer die Leistungen, desto weniger falsche Anfragen. Drei Beispiele, wie das aussehen kann:
- SHK: Heizungstausch, Wärmepumpe, Badsanierung, Wartung, Notdienst nur, wenn es ihn gibt, mit Zeiten. Dazu, was du nicht machst, etwa „keine Kleinreparaturen an Fremdgeräten“.
- Bau: Neubau, Anbau, Umbau, Sanierung, für Privat oder Gewerbe, und ab welcher Größe.
- Dachdecker: Steildach, Flachdach, Dachfenster, Sturmschaden, Dachrinne, Wartung. Wer Solaranlagen nicht selbst montiert, nennt den Partner.
Für das Einzugsgebiet reicht kein „und Umgebung“. Nenn die Orte oder Postleitzahlen, in denen du wirklich arbeitest, und trag dieselben im Google-Profil ein. Eine eigene Unterseite je Ort hilft nur, wenn du dort Kunden und etwas Eigenes zu zeigen hast, etwa eine Referenz (Heuristik, keine Zusage). Die Schritte für die Umgebungssuche stehen in Wie werde ich bei Google gefunden? Lokal-SEO.
Referenzen nur mit Einwilligung
Fotos fertiger Arbeiten sind der stärkste Teil einer Handwerker-Website und der heikelste. Drei Regeln:
- Personen nur mit Einwilligung. Bildnisse dürfen „nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden“ (§ 22 KUG). Das betrifft Kunden, aber auch Mitarbeiter auf dem Baustellenfoto.
- Kundendaten mit Einwilligung. Name, Straße oder ein Haus, das sich eindeutig zuordnen lässt, sind Daten über eine Person. Eine mögliche Grundlage ist die Einwilligung für einen bestimmten Zweck (Art. 6 Abs. 1 Buchst. a DSGVO), die der Kunde jederzeit widerrufen kann (Art. 7 Abs. 3). Praktisch: Bei der Abnahme schriftlich fragen, was gezeigt werden darf (Foto, Ort, Name), und das Bild entfernen, wenn der Kunde widerruft. Ohne Einwilligung zeigst du die Arbeit ohne Namen, Hausnummer und Kennzeichen.
- Bewertungen nur echte. Zeigst du Kundenbewertungen auf deiner Seite, gehört dazu die Information, „ob und wie“ du sicherstellst, dass sie von echten Kunden stammen (§ 5b Abs. 3 UWG). Gefälschte Bewertungen, auch bestellte, sind unzulässig (UWG, Anhang Nr. 23c), ebenso die Behauptung, sie stammten von echten Kunden, ohne das zu prüfen (Nr. 23b). Der einfachere Weg ist ein Link auf dein Google-Profil. Wie du dort Antworten formulierst, steht in Google-Bewertungen beantworten mit KI.
Kontakt und Anfrage
Ein großer Teil der Besuche kommt vom Handy, also startet ein Antippen der Nummer den Anruf. Daneben stehen E-Mail-Adresse und ein kurzes Formular: Name, Telefon oder E-Mail, Ort, worum es geht, auf Wunsch ein Foto des Schadens. Mehr braucht ein Rückruf nicht.
Erhebt das Formular personenbezogene Daten, informierst du „zum Zeitpunkt der Erhebung“, wer sie wofür verarbeitet (Art. 13 DSGVO), meist per Link auf die Datenschutzerklärung am Formular. Eingebettete Karten, Buchungs- oder Chat-Widgets, die etwas auf dem Gerät speichern oder auslesen, brauchen eine Einwilligung, außer es ist „unbedingt erforderlich“ für den gewünschten Dienst (§ 25 TDDDG). Lade sie deshalb erst nach einem Klick, so wie der Kalender auf meiner Kontaktseite. Wie aus der Anfrage schnell ein Angebot wird, steht in Angebote im Handwerk automatisieren.
Pflichtangaben: Impressum, Meistertitel, Handwerkskammer
Das ist keine Rechtsberatung. § 5 DDG verlangt für geschäftsmäßige digitale Dienste Angaben, die „leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar“ sind. Für einen Handwerksbetrieb sind das in der Regel:
- Name und Anschrift, bei einer GmbH zusätzlich Rechtsform und Geschäftsführung,
- eine schnelle elektronische Kontaktmöglichkeit „einschließlich der Adresse für die elektronische Post“, der ZDH nennt E-Mail und Telefon,
- Register und Registernummer, wenn der Betrieb eingetragen ist, etwa im Handelsregister,
- die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, wenn es eine gibt.
Handwerkskammer und Berufsbezeichnung: § 5 Abs. 1 Nr. 5 DDG verlangt Kammer, gesetzliche Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regelungen für bestimmte reglementierte Berufe. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH, „Praxis Recht“, Stand Juni 2025) nennt als Pflichtfall im Handwerk die Gesundheitshandwerke, also Augenoptiker, Zahntechniker, Hörakustiker, Orthopädietechniker und Orthopädieschuhmacher. Eine Aufsichtsbehörde gehört laut ZDH nur bei bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern und Büchsenmachern ins Impressum. Dachdecker (Nr. 4), Installateur und Heizungsbauer (Nr. 24) und Maurer und Betonbauer (Nr. 1) stehen in Anlage A der Handwerksordnung; selbständig betreiben darf sie nur, wer in der Handwerksrolle eingetragen ist (§ 1 Abs. 1 HwO). Handwerkskammer und Eintragung kannst du freiwillig nennen.
Meistertitel: Die Bezeichnung Meister in Verbindung mit einem zulassungspflichtigen Handwerk darf nur führen, „wer für dieses zulassungspflichtige Handwerk … die Meisterprüfung bestanden hat“ (§ 51 Abs. 1 HwO). Steht auf deiner Seite „Dachdeckermeister“, muss das stimmen.
Streitbeilegung: Wer eine Website hat, informiert nach § 36 VSBG, ob er an Verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnimmt; ausgenommen ist, wer am 31. Dezember des Vorjahres zehn oder weniger Personen beschäftigt hat. Wer sich zur Teilnahme verpflichtet hat, nennt die Stelle mit Anschrift und Website.
Das Impressum muss laut ZDH nach spätestens zwei Klicks erreichbar sein, am einfachsten über die Fußzeile; Fehler können Mitbewerber und Verbände abmahnen. Bei Einzelfragen beraten Handwerkskammern, Innungen und Fachverbände. Wie du das in deinem Betrieb umsetzt, schauen wir uns gemeinsam an. Ob für dein Angebot Barrierefreiheitspflichten gelten und wie du prüfst, steht in Website-Barrierefreiheit kostenlos testen.
Google-Profil und Website verknüpfen
Für lokale Betriebe ist das Google-Unternehmensprofil oft der erste Kontakt, die Website der zweite, und beide müssen zueinander passen. Den Namen verwendest du laut Google einheitlich, „auch außerhalb von Google“ auf Website und Briefpapier. Dazu zwei Regeln aus der Google-Hilfe:
- Kein Kundenverkehr am Betriebssitz: Wenn du an deiner Geschäftsadresse keine Kunden empfängst, entfernst du die Adresse aus dem Profil und gibst nur das Einzugsgebiet an. Hast du eine Ausstellung oder einen Laden mit Beschilderung, gibst du Adresse und Einzugsgebiet an.
- Einzugsgebiet: höchstens 20 Gebiete, als Städte oder Postleitzahlen, kein Radius, und die Grenzen sollten nicht mehr als etwa zwei Autostunden vom Standort entfernt sein.
Im Profil steht die Adresse deiner Website, auf der Website stehen Name, Telefon und Einzugsgebiet wie im Profil. Für strukturierte Daten kennt schema.org den Typ HomeAndConstructionBusiness mit Untertypen wie Plumber, RoofingContractor, GeneralContractor und HVACBusiness. Wie du sie prüfst, steht in Schema Markup: strukturierte Daten prüfen, wie KI-Suchen eine Seite lesen, in Website für die KI-Suche optimieren. Dass du dadurch oben stehst, kann dir niemand zusagen. Profilentwürfe liefert Sebastian, freigeben tust du.
Handwerker-Website erstellen: selbst oder bauen lassen
Den Bau zahlst du heute kaum noch. Was du weiter brauchst, ist Text, Pflege und jemanden, der freigibt. Vier Wege:
Ich baue meine eigenen Seiten nicht im Baukasten, sondern lasse sie von einem KI-Mitarbeiter als eigenen Quelltext bauen. Für viele Betriebe ist ein Baukasten trotzdem der schnellste Weg, Vergleich in Homepage-Baukästen im Vergleich, was gratis geht, in Website kostenlos mit KI erstellen: die Wege, die Kostenrechnung in Was kostet eine Website oder Landingpage?. Hast du schon eine alte Seite, ist das meist kein Neubau, sondern ein Umbau: Website mit KI modernisieren: so geht's. Alle Schritte vom Text bis zur Pflege stehen in Website selbst bauen: Anleitung mit KI. Wie der Weg mit Claude Code aussieht, steht in Website mit Claude Code erstellen: Anleitung.
Bei jedem Weg bleibt Arbeit: Leistungsliste, Fotos mit Einwilligung, Pflichtangaben, schnelle Antworten auf Anfragen, Pflege. Wer das nicht übernehmen will, ist bei einer Agentur richtig.
Was Ralf und Sebastian übernehmen
Ralf arbeitet in Claude Code wie meine übrigen KI-Mitarbeiter und hat über 20 Kunden-Websites gebaut. Er „übernimmt nur Aussagen, die sich aus deinen Quellen belegen lassen“, fehlende Angaben markiert er, statt sie zu ergänzen. Ein konstruiertes Beispiel bei einem Dachdecker: Die alte Seite sagt „Meisterbetrieb“, im Material liegt kein Meisterbrief. Ralf markiert den Satz als offene Frage. Den Livegang bereitet er vor, die Freigabe bleibt bei dir. Sebastian ist mein KI-Mitarbeiter für SEO, GEO und Blog: erst messen, dann schreiben, dann nachmessen. Live geht nichts ohne mich.
Häufige Fragen
Was muss ins Impressum eines Handwerksbetriebs?
Die Angaben nach § 5 DDG: Name, Anschrift, E-Mail, schnelle Kontaktmöglichkeit, Register und Umsatzsteuer-ID, wenn vorhanden. Kammer, Berufsbezeichnung und Handwerksordnung sind laut ZDH Pflicht bei den Gesundheitshandwerken; bei Dachdeckern, SHK und Bau kannst du sie freiwillig nennen.
Darf ich mich auf der Website Meister nennen?
Nur wenn du für dieses Handwerk die Meisterprüfung bestanden hast (§ 51 Abs. 1 HwO).
Darf ich Fotos von Kundenbaustellen zeigen?
Mit Einwilligung des Kunden, und Personen im Bild nur mit deren Einwilligung (§ 22 KUG). Ohne Einwilligung zeigst du die Arbeit so, dass sich Haus und Kunde nicht zuordnen lassen.
Wie du weitermachst
Öffne deine Seite am Handy und prüf drei Dinge: Startet ein Antippen der Nummer den Anruf? Stehen deine Orte drin? Hast du für jedes Kundenfoto eine Einwilligung? Das ist deine erste Aufgabenliste. Willst du sie abgeben und die Freigabe behalten, schau dir an, wie Ralf arbeitet. Ralf ist in der Premium-Stufe meiner Community Claude Practitioners enthalten.